Ich komme hier mit den Einträgen überhaupt nicht hinterher.
Es gäbe schon wieder so viel zu erzählen. Rechenkurs, Fachtag, Ablauf der mündlichen Prüfungen, aktuelles Semester, neuer Nachhilfeschüler, und und und. Ich hoffe ich kann das Meiste noch nachholen.
Kaum ist man im Hauptstudium angekommen (und kennt noch nicht einmal die Endnote vom Vordiplom), muss man sich schon wieder über mögliche Prüfungsprofs und die Diplomarbeit Gedanken machen.
Die Termine für die Anmeldung hab ich mir nun mal beim Prüfungsamt abgeschrieben.
| Anmeldung | Bearbeitungszeit Diplomarbeit | Prüfungsperiode |
| Die ersten 14 Tage im Dezember | Anfang Januar - Anfang Juli | Oktober |
| Die letzten 14 Tage im April | Anfang Mai - Anfang November | Februar |
| Die ersten 14 Tage im Juni | Mitte Juli - Mitte Januar | Mai |
Sprechstunde des Prüfungsamtes:
Im Semester: Mo - Do: 10:00-12:00 Uhr
Semesterferien: Di - Do: 10:00-12:00 Uhr
Ich würde gerne im WS 10/11 meine Diplomarbeit schreiben und dann im Februar 2011 die mündlichen Prüfungen absolvieren. Dann wäre ich tatsächlich in neun Semestern fertig.
Dies bedeutet allerdings:
WS 08/09: Profsuche, drei Scheine (H-EWI, H-MET, H-EWII/2-HK)
SS 2009: Profsuche!, drei Scheine (H-EWII/2, H-WPF2, H-NF)
WS 09/10: Praktikumssemester (sechs Semester, Vollzeit)
SS 2010: Profsuche!!, Beginn mit der Diplomarbeit, Praktikumsbericht
WS 10/11: DIPLOMARBEIT + MÜNDLICHE PRÜFUNGEN
So wirklich glaub ich noch nicht dran. Theoretisch hört es sich machbar an. Das größte Problem wird nur wieder die Profsuche.
Diplomprüfungsordnung der Uni Frankfurt
uni-frankfurt.de hat geschrieben:§ 18 Diplomprüfung
(1) Die Diplomprüfung besteht aus:
a) der Diplomarbeit (gemäß § 20)
b) der Klausur (gemäß § 22)
c) den mündlichen Prüfungen (gemäß § 19)
(...)
§ 19 Mündliche Prüfungen
(1) Die mündlichen Prüfungen erstrecken sich auf:
1. Allgemeine Erziehungswissenschaft
2. die gewählte Studienrichtung
3. das Wahlpflichtfach
4. das Nebenfach.
Die Dauer der mündlichen Prüfungen beträgt jeweils mindestens 30
und höchstens 45 Minuten.
(...)
§ 22 Klausur
(1) In der 2- bis 4stündigen Klausur soll der/die Kandidat(in) nachweisen,
daß er/sie in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln ein
Problem mit den geläufigen Methoden des Faches bearbeiten kann.
Also:
Diplomarbeit, vier mündliche Prüfungen und eine mehrstündige Klausur.
Okay. Oooooohm. Ist noch laaaaaange hin. Ooooooohm.
Über das Thema der Diplomarbeit mach ich mir auch schon seit Wochen Gedanken. Ein Ergebnis steht noch nicht fest. Aber vielleicht doch im Rahmen des Themas "Erziehungsberatung".